Leistungen

Vier Aufgaben, ein Anspruch: Klarheit.

Jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen oder gemeinsam denken – je nachdem, was Ihr Nachlass braucht.

Testamentsvollstreckung

Ich setze den letzten Willen des Erblassers zuverlässig um: von der Annahme des Amtes über die Nachlassaufnahme bis zur geordneten Verteilung an die Erben. Sie erhalten regelmäßige, nachvollziehbare Rechenschaft über jeden Schritt.

Nachlassverwaltung

Solange ein Nachlass nicht verteilt werden kann oder nach dem Willen des Erblassers längerfristig verwaltet werden soll, sichere und verwalte ich das Vermögen sorgfältig – Konten, Immobilien, Verträge, laufende Verpflichtungen – und dokumentiere jeden Vorgang nachvollziehbar für alle Beteiligten.

Vermittlung in Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften sind oft die schwierigste Konstellation im Erbrecht: mehrere Personen, unterschiedliche Interessen, ein gemeinsamer Nachlass. Ich moderiere sachlich zwischen den Beteiligten und arbeite auf eine faire, umsetzbare Lösung hin.

Testamentsgestaltung

Die rechtliche Beratung und die notarielle Beurkundung Ihres Testaments übernimmt ein erfahrenes Notariat in der Region, mit dem ich zusammenarbeite. Ich stelle auf Wunsch den Kontakt her. Wenn Sie es möchten, stehe ich später als Testamentsvollstrecker zur Verfügung – so greifen Testament und Umsetzung von Anfang an ineinander.

Warum auch die Immobilie im Blick?

Oft gehört zum Nachlass eine Immobilie – ein Familienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Erbteil, um den sich niemand allein kümmern will. Muss sie im Rahmen der Testamentsvollstreckung verkauft werden, kann auf Wunsch meine Maklerfirma Achtung Immobilien GmbH die Vermarktung übernehmen – mit meiner Erfahrung als IHK-zertifizierter Immobilienmakler seit 2014 und einem transparenten Verkaufsprozess.

Die Vermittlungsleistung erbringt dabei die Achtung Immobilien GmbH, nicht ich persönlich als Testamentsvollstrecker. Diese Doppelrolle lege ich von Anfang an offen: Eine Beauftragung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, und es steht Ihnen jederzeit frei, ein anderes Maklerunternehmen zu wählen.

Hinweis: Ich erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung. Wo sie erforderlich ist, binde ich die dafür zuständigen Berufsträger – etwa Notariat, Rechtsanwalt oder Steuerberater – ein.

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Im Erstgespräch klären wir das gemeinsam – unverbindlich.

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